CDU Uhldingen-Mühlhofen

Heilpflanzen gut für Patienten und Kassen

Südkurier-Artikel zum Vortrag von Apothekerin Irmgard van Rensen

Uhldingen-Mühlhofen - "Brauchen wir Heilpflanzen für unsere Gesundheit?" Diese Frage beantwortete die Apothekerin Irmgard van Rensen bei einer Vortragsreihe der Uhldinger CDU eindeutig mit Ja. Sie erläuterte, wie Vorbeugung und Heilung mit modernen pflanzlichen Arzneimitteln möglich sind. Sie sparte auch nicht mit Kritik am Modernisierungsgesetz (GMG) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das auch zu einer Steigerung der Arzneimittelkosten beigetragen hat.
Die Apothekerin Irmgard van Rensen erläuterte in einem Vortrag bei der Uhldinger CDU, wie Vorbeugung und Heilung mit modernen pflanzlichen Arzneimitteln möglich sind.
Die Referentin hat vor einiger Zeit im Ortsverband bereits einen Vortrag zum Thema "Schadstoffe in Nahrungsmitteln" gehalten. Ihr Studium hat Dr. Irmgard van Rensen an der Universität Würzburg gemacht und nach wissenschaftlichen Tätigkeiten dort auch promoviert. Heute ist sie freiberuflich vorwiegend in der Abfassung von wissenschaftlichen Gutachten tätig.

Nach den Worten von van Rensen ist der Arzneimittelmarkt einerseits in drei Risikogruppen gestaffelt: frei verkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die pflanzlichen Arzneimittel sind in der Regel frei verkäuflich oder apothekenpflichtig, nur selten verschreibungspflichtig. Andererseits lässt sich der Markt nach der Wirksamkeit der Arzneimittel unterteilen. An erster Stelle stehen die regulär zugelassenen Arzneimittel, bei denen Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden. Daneben existieren auch Präparate, die als "traditionelles Arzneimittel" zugelassen oder registriert sind. Diese Präparate genügen deutlich niedrigeren Ansprüchen in Bezug auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Die Übernahme der Arzneimittelkosten (Erstattungsfähigkeit) wurde durch den Gesetzgeber nicht an die nachgewiesene Wirksamkeit, belegt durch die Zulassung, sondern an ein erhöhtes Risiko (Verschreibungspflicht) gekoppelt. Dies führt zu dem merkwürdigen Tatbestand, dass wirksame Heilmittel mit geringen oder keinen Nebenwirkungen nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden.

Im weiteren Verlauf widmete sich die Referentin einigen wichtigen pflanzlichen Wirkstoffen, deren therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist, die jedoch nicht mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden können. Dem Efeu bescheinigte sie eine gute Wirkung bei Husten. Weißdorn empfahl sie bei leichten Herz-Kreislaufstörungen und mangelnder Durchblutung der Herzkranzgefäße. Präparate aus Johanniskraut lobte sie bei leichten und mittelschweren Depressionen. Kritisiert wurde, dass Johanniskraut nur bei mittelschweren Depressionen verordnet werden darf. Pfefferminzöl wurde als wirksames Medikament zur Linderung von Verdauungsbeschwerden und bei Spannungskopfschmerzen empfohlen. Dem Baldrian sprach sie eine beruhigende Wirkung als Schlaf vorbereitendes Mittel zu.

Für jede Medikation ist nach ihren Worten jedoch die richtige Dosierung von entscheidender Bedeutung. Großes Bedauern äußerte sie, dass nach dem neuen Gesundheitsstrukturgesetz wirksame Heilmittel aus der Sägepalmfrucht, der Brennnessel, den Kürbiskernen und den Roggenpollen bei gutartigen Prostatavergrößerungen nicht mehr verordnet werden können.

Nach ihren Worten hat die Gesundheitsreform die Verwendung unschädlicher pflanzlicher Heilmittel zu Gunsten von Medikamenten mit erheblichen Nebenwirkungen zurückgedrängt. Sie belegte mit Zahlen, dass der Umsatz bei pflanzlichen Arzneimitteln im vergangenen Jahr einen starken Einbruch hinnehmen musste. Hingegen habe die Verordnungspraxis zu Gunsten rezeptpflichtiger und meist teurer Medikamente zu einer Explosion der Arzneimittelkosten beigetragen.