Salem - Ohne die Zustimmung der Schulverwaltung dürfen die Einstiegsklassen an der Haupt- und Werkrealschule am Salemer Bildungszentrum nicht abgeschafft werden. Genau das hat Bürgermeister Härle vor und trifft auf Widerstand. Das Regierungspräsidium klä
Bürgermeister Manfred Härle darf die Bildung von Eingangsklassen an der Haupt- und Werkrealschule ohne Zustimmung der Schulverwaltung wohl nicht ablehnen. Das zumindest lässt sich aus einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen schließen.
Das Regierungspräsidium will sich zum Salemer Schulstreit zwar nicht direkt äußern. Allgemein zur Rechtslage gefragt, erklärt Pressesprecher Stefan Meißner aber, dass der Schulträger laut Schulgesetz Paragraf 27, Absatz 2, „berechtigt und verpflichtet“ ist, „öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht“. Konkret bedeute das, „dass ein Schulträger – und ein Bürgermeister vertritt die Kommune als Schulträger – nicht ohne Zustimmung der Schulverwaltung die Bildung von Eingangsklassen an einer genehmigten öffentlichen Schule ablehnen kann“. Der Gemeinderat von Salem hatte auf Vorschlag von Härle beschlossen, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 sowohl für die Werkrealschule als auch für die Realschule keine Eingangsklassen mehr zu bilden, um so die Gemeinschaftsschule am Bildungszentrum einführen zu können. Gegen eine Gemeinschaftsschule steht aber der Beschluss der Schulkonferenz der Realschule.
Nach Anhörung der Schulkonferenz und unter Beteiligung des Gemeinderats kann nach Darstellung des Regierungspräsidiums ein Bürgermeister bei der Schulverwaltung die Aufhebung einer Schule beantragen, was zur Konsequenz habe, dass ab einem festgelegten Zeitpunkt keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.
Dass Manfred Härle die anderen Trägergemeinden des Bildungszentrums, Frickingen, Heiligenberg und Uhldingen-Mühlhofen, nicht gefragt hat, als er seinem Gemeinderat per Tischvorlage vorschlug, keine Eingangsklassen mehr zu bilden, ist aber wohl theoretisch korrekt. Die Aufhebung einer Schule kann nach Darstellung des Pressesprechers ohne Beteiligung weiterer Kommunen erfolgen. Träger der Realschule Salem sei allein die Gemeinde Salem.
Nachdem die Schulkonferenz der Realschule die Einführung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt hatte – was bindend ist – hatte Bürgermeister Manfred Härle dem Gemeinderat empfohlen, sowohl an der Werkrealschule als auch an der Realschule keine Eingangsklassen mehr zu bilden, sodass in einer neuen Gemeinschaftsschule anmelden müsste, wer sein Kind weiterhin in Salem in die Schule bringen will. Das hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulrich Müller hatte infrage gestellt, ob Härles Verhalten rechtens sei und der Frickinger Bürgermeister Joachim Böttinger hatte klipp und klar gesagt: „Wir sind auf dem besten Weg, den gemeinsamen Schulverband zu zerschlagen.“ Wie auch die anderen Gemeinden des Schulverbundes hatte er nichts von Härles Vorschlag gewusst.
Ob das Regierungspräsidium etwas unternehmen will? „Uns als Schulverwaltung am Regierungspräsidium beschäftigt in dieser Sache gegenwärtig allein die Frage, ob die Kommune einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2013/14 stellen wird und ob der vom Kultusministerium genehmigt werden wird“, schreibt Stefan Meißner. Und: „Mit den Rahmenbedingungen der Einrichtung der Schule werden wir uns gegebenenfalls dann beschäftigen, wenn klar ist, dass die Gemeinschaftsschule errichtet wird.“