Grundlagenbeschlüsse zum Klimaschutz in Uhldingen-Mühlhofen
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt den Vereinbarungen und Ergebnissen der Klausurtagung vom Juli dieses Jahres, sowie der nichtöffentlichen Vorberatungen.
Er ist in sich ausgewogen und verfolgt das Ziel eines nachhaltigen Klimaschutzes. Insbesondere folgt der Termin, die Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen auch dem Ziel des Landes Baden-Württemberg.
Die Klimaneutralität bereits 2035 als Ziel zu vereinbaren halten wir für nicht realistisch. Auf die Bürger kommen durch das Gebäudeenergiegesetz bereits erhebliche Belastungen zu, hinzu dürfte die EU Sanierungspflicht für Gebäude kommen. Erhöhte CO2 Preise in den kommenden Jahren, die angespannte wirtschaftliche Lage im Land und die Geldentwertung stellen uns schon in erheblichem Umfang vor Herausforderungen. Wir sind der Meinung, dass die Gemeinde hier nicht noch mehr von ihren Bürgern verlangen kann. Die Gemeinde soll mit gutem Beispiel vorangehen und mit ihren Einrichtungen die Klimaneutralität erreichen, aber nicht in die Eigentums- und Entscheidungsrechte, sowie in die Verantwortung der Bürger eingreifen. Wir teilen die Einschätzung von Ministerpräsident Kretschmann, der vor wenigen Wochen bei einem Besuch in Markdorf sagte, dass Kommunen sich realistische Ziele beim Klimaschutz setzen sollten und ausdrücklich das Jahr 2040 nannte.
Der Forderung aus dem Gremium, „Der Klimaschutz als Daseinsvorsorge ist vorrangiges Ziel der Gemeinde“ können wir nicht folgen. „Kommunale Daseinsvorsorge“ umfasst alle Aufgaben und Leistungen, die eine Kommune erbringt, um ihren Einwohnern die Grundversorgung zu gewährleisten. Dazu zählen die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, der Unterhalt von Bildungseinrichtungen, Kindergärten oder Friedhöfen, der ÖPNV sowie die Finanzierung der örtlichen Feuerwehr. Klimaschutz muss in diesen Themen berücksichtigt werden, nicht aber übergeordnet und vorrangig dazu.
Wir befürworten die Einstellung von 200 TEUR im Haushaltsplan der Gemeinde ab 2024 und für die Folgejahre für die Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen. Dabei ist zu beachten was eine Kommune überhaupt leisten kann. Die Massnahmen müssen wirksam, sowie nachhaltig geplant und finanziert sein, damit sie dem Klimaschutz dienen.
Die CDU Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.