CDU Uhldingen-Mühlhofen

Ergebnis zum Entwicklungsprozess „Denkwerkstatt Schulentwicklung Lichtenbergschule“ und weiteren wichtigen Themen im Gemeinderat

Haltung der CDU-Fraktion bei der Sitzung des Gemeinderates vom 7. März 2023

Die CDU Fraktion hat sich mit dem gesamten Gemeinderat für die Beibehaltung des Grundschulstandortes in Mühlhofen ausgesprochen.

 

Wir sind davon überzeugt, dass auch an kleineren Standorten eine sehr gute Schulbildung erbracht werden kann. Das zeigen auch Beispiele in unserer Region. Wir meinen, daß es in der aktuellen Situation mit einer heterogenen Schülerschaft möglicherweise sogar von Vorteil sein kann, wenn es über-schaubarere Strukturen gibt. Das Vermitteln von sozialem Miteinander mit Respekt und Achtung ist unseres Erachtens an einem kleinen Standort so gut wie an einem grösseren möglich, wenn nicht sogar besser. Die Aussage eines früheren Ministerpräsidenten für klei-nere Grundschulen, „kurze Beine, kurze Wege“, trifft für Mühlhofen den Nagel auf den Kopf. Die Schülerzahlen in Mühlhofen bleiben in den nächsten Jahren konstant, oder wer-den möglicherweise sogar steigen, wenn wir die aktuellen Planungen von Baugebieten und Wohnbebauung in Betracht ziehen. Eine  gute Auslastung kann deshalb aufrecht erhalten werden. Beide Standorte sollen in ihrem Profil weiterentwickelt und gestärkt werden.

Ölgarten II Bebauungskonzept - weiteres Vorgehen -
Bei der Präsentation des Vorhabensträgers zum Konzept Ölgarten II war uns wichtig, dass die Erfahrungen aus dem Gebiet Ölgarten I bei der weiteren Planung berücksichtigt wer-den. Die Müllabfuhr und die Wertstoffentsorgung müssen ohne Beeinträchtigung des Ver-kehrs in der Aachstrasse möglich sein. Bei der Freiflächengestaltung und der privaten Grundstücke müssen Lösungen gefunden werden, die ein gutes Miteinander gewährleisten.

TA: Bauantrag Nachtrag Baugenehmigung zur Änderung Villa Dr. Nöth/Villa Oyster - auf dem Grundstück Flst.-Nr. 454 und 454/1, Bergstr. 26 / Bergstr. 26 a
Wir sehen im Nachtrag eine weitere Vergrösserung des Baukörpers. Die beiden Vorhaben sind jetzt als ein Ensemble wahrnehmbar. Wir sind der Meinung, dass der §34 (1) BauGB für das Vorhaben nicht anwendbar ist, da sich Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung einfügt. Der TA hat einstimmig das Vorhaben abgelehnt. Inwieweit die Kreisbaubehörde diese Ansicht teilt, bleibt abzuwarten.