Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde
Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblicher Belästigung der Nachbarschaft führen können, sollen künftig werktags, also auch samstags, anstatt nur bis 19.00 Uhr neu bis 20.00 Uhr erlaubt sein. Gegen die Stimmen der CDU Fraktion und weiterer Gemeinderäte hat der Gemeinderat einem entsprechenden Antrag eines Gemeinderates zugestimmt. Neun Gemeinderäte stimmten dafür, sieben dagegen, bei einer Enthaltung. Grundsätzlich hatte die CDU-Fraktion die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung unter anderem mit vorverlegter Mittagsruhe (12 bis 14 Uhr) und einigen Präzisierungen, zum Beispiel zum Einsatz von Mährobotern begrüßt.
Zu den Arbeiten, die jetzt werktags bis 20.00 Uhr durchgeführt werden dürfen, gehören gemäß §5 der neuen Polizeiverordnung insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern und Mährobotern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen und ähnlichem.
Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass sich die Ausweitung gegen das Bedürfnis der Einwohner nach Ruhe richten würde, den Massnahmen der Gemeinde zur Lärmreduzierung entgegenstünden (Lärmaktionsplan Ortsdurchfahrt, Schallschutz B31, Lärmgutachten in Gewerbegebieten) und einem umweltverträglichen Erholungsort zuwiderlaufen würden. Der Gemeinderat hat sich dieser Argumentation jedoch mehrheitlich nicht angeschlossen. Auch unser Hinweis, dass sich regelmäßig Bürgerinnen und Bürger über Lärmbelästigungen bei der Gemeindeverwaltung beschwerten, blieb wirkungslos. Wir meinen, dass ohne zwingenden Grund und ohne Not eine bewährte Regelung aufgegeben wurde, was nun negative Folgen nach sich zieht. In Konsequenz dieser Entscheidung hat die CDU Fraktion mit zwei weiteren Gemeinderäten die Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde abgelehnt.
CDU Fraktion, Erwin Marquart