CDU Uhldingen-Mühlhofen

CDL: Abtreibung ist ein rechtswidriger Straftatbestand

Seit 1976 4,4 Millionen Abtreibungen

Die Zahl der Abtreibungen der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland geht in die Millionen (seit 1976: 4,4 Millionen abgetriebene Kinder).
Eine Abtreibung hat immer zwei Opfer: die Mutter und das Kind. Die Einzelschicksale, die sich dahinter verbergen, sind sehr konkret und zumeist schmerzvoll. In Internetforen ist die große Not von Frauen nachzulesen, die abgetrieben haben:
o    …. Ich leide wie ein Tier, ich wünsche mir die Zeit zurückzudrehen …
o    …. Ich würde es nie wieder machen …
o    …. Mein Herz ist wie eingefroren ….
o    …. Wie konntest Du das tun? ….
o    …. Jetzt fühlt sich in mir alles wie tot an ….
 
Abtreibung ist für ungewollt schwanger gewordene Frauen keine Lösung. In ihrer Folge können seelische oder körperliche Erkrankungen, „Post-Abortion-Syndrom“ genannt, auftreten. Jede Abtreibung hinterlässt Spuren, die nicht rückgängig gemacht werden können. Die Verharmlosung der Abtreibung durch einige Ärzte und „Berater/innen“ (es tut nicht weh und ist schonend) orientiert sich nicht am Wohlergehen der Frau.
In dieser Situation ist es wichtig, Zeugnis für das Leben abzulegen. Es gibt Organisationen, die sich dieses großen gesellschaftlichen Problems annehmen. Dazu gehören beispielsweise in Deutschland die „Christdemokraten für des Leben“ (http://www.cdl-online.de/), der Verein „Die Birke e.V.“ (http://www.birke-ev.de/) und der Verein „Durchblick e.V.“ (http://www.embryonenoffensive.de/).
Der Staat darf sich nicht als wertneutral darstellen. Er ist eine moralische Instanz. Nach der jetzigen Gesetzeslage ist die Abtreibung ein rechtswidriger Straftatbestand. Sie wird jedoch nicht unter Strafe gestellt. Dies ist ein verworrener Zustand, der vom  Gesetzgeber geklärt werden muss.